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Freitag, April 19, 2024
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    Pläne für “moderne Familienpolitik” gefährden alleinerziehende Mütter

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    Das Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Justiz empfiehlt weitreichende Gesetzesänderungen in der Familienpolitik. Laut Alleinerziehenden und ExpertInnen dienen diese Vorschläge der weiteren Diskriminierung von Alleinerziehenden, insbesondere Frauen.

    Die Reformen sollten sich explizit an Familien in Trennung und Scheidung richten. Eigentlich könnte das ein Erfolg sein für die vielen Verbände und EinzelkämpferInnen, die sich für die Belange alleinerziehender Mütter einsetzen. Alleinerziehend sind nach wie vor zu einem Großteil Frauen.

    Stattdessen hat die “moderne Familienpolitik”, zu der das Thesenpapier des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Justiz erarbeitet wurde, mit einem “modernen” Verständnis von Familie wenig zu tun. Betroffene wie zum Beispiel MIA (Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G) sehen darin eine weitere Diskriminierung Alleinerziehender.

    Die aktuelle Situation beschreibt Christine Finke auf ihrem Blog “Mama arbeitet”: “Alleinerziehende sind mit den Pflichten rund ums Kind weitestgehend alleingelassen, Rechte […] dürfen die anderen Elternteile (meist Väter) hingegen jetzt schon reichlich einfordern.”.

    Kein Gewaltschutz

    Verbände alleinerziehender Mütter fordern seit Jahren die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention. 2011 beschloss die EU diesen völkerrechtlichen Vertrag, der die Staaten an Rechtsnormen im Umgang mit häuslicher Gewalt bindet. Diese Konvention ist am 1. Februar 2018 auch in Deutschland in Kraft getreten.

    Zum Beispiel Förderung von Frauenhäusern, finanzielle Beratung von Frauen während Scheidungen und psychologische Betreuung sind Inhalte dieser Konvention. Aber die Frauenhäuser stehen nach wie vor unter massivem finanziellen Druck, Beratungsstellen sind häufig kirchlich getragen oder nur in Ballungsgebieten zu finden.

    Bei den geplanten Reformen spielt der Gewaltschutz von Frauen und Kindern allerdings keine Rolle. Stattdessen kommt MIA in ihrem Positionspapier zum Schluss, dass die “Anwendung für Mütter und Kinder (…) durch die Vorschläge sogar zusätzlich erschwert” würde.

    Fehlende Gleichstellung

    Mit der erschwerten Anwendung bezieht sich die Initiative zum Beispiel auf das Sorgerecht. Da schon in der aktuellen Gesetzgebung die “Gerechtigkeit zwischen den Eltern” maßgeblicher sei als das Kindeswohls, könnten Väter Sorge- und Umgangsrechte einklagen und dadurch “Macht und Kontrolle über die Mutter” ausüben.

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